Nutzungsbedingungen

Stand: 01.06.2024

§ 1 Präambel

Die Taskrunner GmbH (im Folgenden „Taskrunner“) tritt als Generalunternehmer im Bereich des Facility Managements auf. Die Auftraggeber (im Folgenden „AG“) schließen mit Taskrunner Verträge über die Erbringung entsprechender Leistungen ab, während Taskrunner zur Erbringung entsprechender Leistungen wiederum Verträge mit fachlich qualifizierten Subunternehmern (im Folgenden „SAN“) abschließt. Vertragsbeziehungen werden insoweit direkt zwischen den AG und Taskrunner und zwischen Taskrunner und den jeweiligen SAN geschlossen. Vertragsbeziehungen zwischen den AG und den SAN werden nicht begründet.

Diese Nutzungsbedingungen regeln insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Möglichkeit der Nutzung einer von Taskrunner zur Beauftragung und Abwicklung von Vertragsbeziehungen entwickelten Applikation (im folgenden App). Die App kann von AG und SAN (im Folgenden „Nutzer“) genutzt werden.

Eingedenk dieser Ausgangslage wird der folgende Nutzungsvertrag geschlossen, wobei sich die jeweils einschlägigen Regelungen hinsichtlich der Nutzung der App als AG oder AN unterscheiden:

§ 2 Nutzung der App – Leistungsbeschreibung

  1. Taskrunner bietet eine Vielzahl von Leistungen aus dem Bereich des Facility Managements an. Hierzu zählen insbesondere die folgenden Leistungen, welche als beispielhafter, aber nicht abschließender Leistungskatalog zu verstehen sind:
    a. Die Inspektion wird von einem geeigneten Facharbeiter zur Feststellung des jeweils zu bewertenden Ist-Zustandes durchgeführt. Abweichungen vom Soll-Zustand werden dokumentiert. Ein Kostenvoranschlag zur Behebung kann folgen, soweit der AG dies beauftragt.
    b. Die Wartung beinhaltet die regelmäßige und wiederkehrende Reinigung, technische Pflege, sowie Überprüfung von Funktionen des jeweils zu wartenden Gegenstands.
    c. Die Instandsetzung und Reparatur umfasst die Wiederherstellung der Funktionen eines Gegenstands. Verschleiß, defekte Teile und Betriebsmittel werden wieder in den ordnungsgemäßen Soll-Zustand versetzt.
    d. Der Transport umfasst die Beförderung von Gegenständen, Materialien oder sonstigen Gütern.
    e. Die Montage umfasst das Zusammenbauen, Errichten oder Konstruieren von werksspezifischen Gegenständen und Dingen.
    Taskrunner bietet insbesondere auch die Möglichkeit an, dass bestimmte Leistungen explizit als Notdienst beauftragt werden können. Als Notdienstleistung beauftragte Arbeiten werden so zeitnah wie möglich erbracht. Der Notdienst umfasst insoweit insbesondere die kurzfristige Beseitigung einer Störung oder eines Defektes. Bei dieser Beseitigung wird in einem Ersteinsatz der Schaden und dessen Ausbreitung zumindest provisorisch soweit wie möglich und zumutbar zu reduzieren. Die möglichen Prioritätsklassen können stets der aktuellen Gewerks- und Preisübersicht entnommen werden.
  2. AG sollen bei der Formulierung ihrer Auftragsbegehren deren Art und Umfang so genau wie möglich beschreiben, damit Taskrunner die Planung der notwendigen Leistungen genau bewerten kann. Nutzer erklären durch die Übermittlung von Informationen und Erklärungen bezüglich der von ihnen begehrten Leistung, dass diese der Wahrheit entsprechen.
  3. Durch die Erstellung eines Kontos erklären Nutzer, dass die von ihnen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Nutzer garantieren, dass die von ihnen bei der Anmeldung angegebenen Nutzerdaten und Identität zutreffend sind. Nutzern ist es insoweit untersagt, ein Konto unter der Mitteilung falscher oder entstellender Angaben anzulegen.
  4. Taskrunner wird die Identität der Nutzer nicht überprüfen, solange keine Anhaltspunkte bestehen, welche begründete Zweifel an der jeweils angegebenen Identität erregen könnten.
  5. Taskrunner wird von Nutzern mitgeteilte Informationen und Erklärungen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Zweckmäßigkeit oder Vollständigkeit überprüfen. Taskrunner übernimmt keinerlei Haftung für Nachteile, welche Nutzern aus falschen oder unvollständigen Angaben entstehen.
  6. Trotz vielfacher Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein Konto falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben. Nutzer sind insoweit verpflichtet, falsche oder geänderte Daten und Angaben gegenüber Taskrunner unverzüglich in Textform anzuzeigen und diese zu korrigieren.
  7. Taskrunner ist berechtigt, die Nutzung der App an bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen, wie z. B. die Prüfung der Anmeldedaten, Nutzungsdauer, Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z. B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs-, oder Eigentumsnachweise) abhängig zu machen.
  8. Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung der App besteht nur im Rahmen des aktuellen, anerkannten Stands der Technik. Taskrunner schränkt die Nutzbarkeit der App zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). Taskrunner berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen.
  9. Der Kundenservice von Taskrunner ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu auch ein internes Beschwerdemanagementsystem. Der Kundenservice von Taskrunner dokumentiert und prüft jede Beschwerde sorgfältig und wird die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen ergreifen und den AG hierüber bzw. über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren.

§ 3 Nutzung der App – Konto

  1. Die Nutzung der App setzt die Anmeldung als Nutzer voraus. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Kontos unter kumulativer Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, den jeweils einschlägigen AGB für AG oder SAN und Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.
  2. Die Anmeldung ist nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erlaubt. Taskrunner wird keine Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB eingehen. Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der App anmelden.
  3. Durch die Anmeldung garantieren Nutzer, dass sie die App als Unternehmer nutzen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass ein Nutzer die App als Verbraucher nutzt, ist Taskrunner berechtigt, den Rahmenvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Dem Nutzer stehen für diesen Fall wegen der Kündigung keine Ansprüche gegen Taskrunner zu.
  4. Bei der Anmeldung ist die Angabe diverser Informationen verpflichtend.
    Nutzer müssen ihre Adresse und den Vor-, Nachnamen und die E-Mail-Adresse des sie bei Vertragsabschluss mit Taskrunner vertretenden Mitarbeiters, im Falle des Vertragsabschlusses mit einer natürlichen Person dessen Adresse, Vor-, Nachnamen und E-Mail-Adresse angeben.
    Die Angabe weiterer Kontaktdaten ist freiwillig. Sofern ein Nutzer Kontaktdaten angibt, müssen diese korrekt angegeben werden. Als Adresse darf kein Postfach angegeben werden.
  5. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich benannt werden muss. Durch die Anmeldung garantiert die jeweilige natürliche Person, zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesellschaft bevollmächtigt zu sein. Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Kontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien). Wenn Konten intern von mehreren Personen genutzt werden sollen, müssen alle hierzu berechtigten Personen zuvor vom Nutzer namentlich benannt werden.
  6. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die von ihm in der App gemachten Angaben unverzüglich zu aktualisieren und diese Aktualisierung auch gegenüber Taskrunner in Textform anzuzeigen.
  7. Nutzer müssen den Zugang zu ihrem Konto sorgfältig sichern und ggf. zusätzliche technische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Schutz zu gewährleisten. Wenn Nutzer Konten intern von mehreren Personen nutzen lassen, geschieht dies auf eigene Gefahr der Nutzer. Nutzer sind verpflichtet, Taskrunner umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Konto von unberechtigten Dritten missbraucht wurde.
  8. Ein Konto ist nicht übertragbar.
  9. Taskrunner behält sich das Recht vor, Konten von nicht vollständig bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert Taskrunner den Nutzer rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.
  10. Im Rahmen der Nutzung der App erhält Taskrunner Zugang zu verschiedenen Informationen über Nutzer, einschließlich personenbezogener Daten. Eventuell erhält Taskrunner auch Zugang zu personenbezogener Daten Dritter, beispielsweise von Mitarbeitern oder sonstigen Vertragspartnern des Nutzers. Durch die Übermittlung, Zugangseröffnung oder Mitteilung entsprechender Informationen erklärt der Nutzer gegenüber Taskrunner, dass Taskrunner zur Verarbeitung dieser Informationen gemäß den Vorgaben der DSGVO berechtigt ist und, dass der Nutzer alle in seiner Macht stehenden datenschutzrechtlichen Vorkehrungen zur zulässigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Taskrunner getroffen und etwaig erforderliche Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen eingeholt hat. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Taskrunner zur Verarbeitung der vom Nutzer übermittelten, personenbezogenen Daten nicht berechtigt gewesen ist, stellt der Nutzer Taskrunner von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis frei.
  11. Nach Beendigung des Nutzungsvertrages werden die von dem jeweiligen Nutzer bereitgestellten oder durch seine Nutzung der App generierten Daten gelöscht. Abweichend hiervon bewahrt Taskrunner diese Informationen auch nach Vertragsende auf, soweit Taskrunner hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder dahingehend ein berechtigtes Interesse besteht. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Taskrunner einschließlich der Übermittlung solcher Daten an Dritte und die Rechte des Nutzers informiert Taskrunner weitergehend in der Datenschutzerklärung.

§ 4 Nutzung der App – Verhaltensregeln

  1. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers sicherzustellen, dass seine Angebote und Inhalte (insbesondere auch Bilder und sonstige Informationen) wahrheitsgemäß und rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Durch das Erstellen eines Auftrags erklärt der jeweilige Nutzer gegenüber Taskrunner, dass er mit Blick auf den Auftragsumfang zahlungs- bzw. leistungsfähig ist und, dass der Auftrag ohne die Verletzung Rechte Dritter durchgeführt werden kann. Soweit zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ggf. Zustimmungen oder Erlaubnisse Dritter erforderlich sind, erklärt der Nutzer, dass ihm die entsprechenden Zustimmungen und sonstigen Erklärungen bereits nachweislich vorliegen.
  2. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern die Preise eigener oder fremder Aufträge zu manipulieren.
  3. Nutzer dürfen Adressen, E-Mail-Adressen, sonstige Kontaktdaten und personenbezogene Daten, welche sie durch die Nutzung der App erhalten oder erlangt haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche Kommunikation und Leistungserbringung. Insbesondere ist es verboten, entsprechende Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der andere Nutzer hat hierzu nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausdrücklich vorher und nachweislich seine Zustimmung erteilt.
  4. Nutzer sind dafür verantwortlich, mittels der App einsehbare Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, Rechtsverfolgung oder zu anderen Zwecken benötigen, auf einem von Taskrunner unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Taskrunner gewährt insoweit nicht, dass sämtliche vorgenannten Informationen dauerhaft zum Abruf bereitstehen oder dauerhaft gespeichert werden.
  5. Nutzer dürfen keine von Taskrunner oder anderen Nutzern generierte Inhalte blockieren, überschreiben, modifizieren, soweit sie hierzu von anderen Nutzern nicht zuvor ausdrücklich berechtigt worden sind oder in sonstiger Weise störend in die App-Dienste eingreifen, insbesondere wenn hierdurch eine übermäßige Belastung der Server-Infrastruktur herbeigeführt werden könnte.

§ 5 Sanktionsmöglichkeiten

  1. Taskrunner kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die Nutzungsbedingungen verletzt oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, insbesondere zum Schutz des Ansehens von Taskrunner oder der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten anderer Nutzer:
    – Löschen von Aufträgen, Angeboten oder sonstigen Inhalten
    – Verwarnung von Nutzern
    – Verzögerung der Vermittlung von Angeboten und sonstigen Inhalten
    – Einschränkung der Nutzung der App
    – Aberkennung eines besonderen Nutzer-Status
    – Vorläufige Sperrung
    – Endgültige Sperrung
    Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Taskrunner die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß verschuldet hat oder ob ein wiederholter Verstoß vorliegt. Die Wirkung der entsprechenden Maßnahme erfolgt sofort.
  2. Taskrunner kann einen Nutzer endgültig von der Nutzung der App ausschließen (endgültige Sperrung), wenn
    – er bewusst falsche Kontaktdaten angegeben hat
    – er sein Konto überträgt oder Dritten hierzu Zugang gewährt
    – er andere Nutzer oder Taskrunner in nicht unerheblichem Maße schädigt
    – er wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder
    – ein vergleichbarer wichtiger Grund vorliegt.
    Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Kontos. Dem Nutzer ist es im Falle der endgültigen Sperrung untersagt, weitere Konten anzulegen oder über Dritte auf die App zuzugreifen.
  3. Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen. Das Löschen des Nutzerprofils ist als konkludente Kündigung zu verstehen.
  4. Taskrunner kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
  5. Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von Taskrunner gekündigt wurde, darf dieser Nutzer die App auch mit anderen Konten oder über Dritt-Konten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung haben keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits über die App zustande gekommenen Verträgen. Diese werden ordnungsgemäß zu Ende geführt, bzw. im Rahmen des jeweiligen Einzelvertragsverhältnisses auf sonstige Weise beendet.
  6. Ergreift Taskrunner eine der Maßnahmen gemäß dieses Unterabschnitts, insbesondere eine Einschränkung, Sperrung oder Kündigung, haben Nutzer die Möglichkeit, die insoweit relevanten Tatsachen und Umstände im Rahmen des internen Beschwerdemanagementverfahrens des Kundenservices aus ihrer Sicht darzulegen und zu erläutern.

§ 6 Gebühren

Die Nutzung der App erfolgt in der Basisversion grundsätzlich kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzoptionen sind als solche gekennzeichnet.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Schadenersatzansprüche des Nutzers gegenüber Taskrunner, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, in Fällen
    – der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
    – der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
    – der Übernahme einer Garantie, z. B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft
    – der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
    – der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Schadenersatzansprüche wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung grundsätzlich auf die vereinbarte Vergütung beschränkt.
  4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Taskrunner.

§ 8 Anspruchsfreistellung

  1. Der Nutzer stellt Taskrunner von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber Taskrunner geltend machen wegen – auch angeblicher – Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der App erstellter Aufträge und sonstiger Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der App. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Taskrunner einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer nachweist, dass die jeweilige Drittrechtsverletzung nicht von ihm zu vertreten ist.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, Taskrunner für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung gegen diese erforderlich sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
  2. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
  3. Der Rahmenvertrag einschließlich dieser AGB unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Taskrunner ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren mit Verbrauchern vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  5. Für Nutzer, die Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Rahmenvertrag entstehenden Streitigkeiten.
  6. Berlin ist Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus dem Rahmenvertrag.