Nachhaltigkeit steigern
Wir haben uns Nachhaltigkeit in allen unseren Unternehmenspunkten zu Herzen genommen, von der Beauftragung lokaler Handwerkern und der damit verbundenen Reduzierung von Anfahrtswegen, über Green-Sourcing, bis hin zur Unterstützung beim Wechsel zu einer nachhaltigen Firmeninfrastruktur. Uns ist in sämtlichen Aspekten des FMs ein vollumfängliches Leistungsangebot wichtig.
Nachhaltigkeit kann alle Bereiche in Unternehmen betreffen, von Energieeinsparungen über die Digitalisierung bis hin zu klimafreundlicheren Heizungsumbauten. Taskrunner kann Ihnen dabei helfen Ihren ökologischen Fußabdruck zu minimieren.
Von Fördergeldern profitieren
Auch die Politik unterstützt Unternehmen bei energieeffizienten und klimafreundlichen Projekten. Diesbezüglich fördert die Bundesregierung gerade Neubau- und Sanierungsprojekte welche zum Klimaschutz beitragen. Vor allen Dingen im Bereich Beleuchtungsmaßnahmen, dem Wechsel zu energiesparenden LED-Leuchten, sowie der Wechsel zu klimafreundlicheren Heizungen und in Punkten der Dämmung und Isolierung werden verstärkt mit Fördermitteln unterstützt, sodass wir bereits zahlreiche Kunden bei der Umrüstung und dem damit verbundenen Energiesparen geholfen haben.
Wir beraten Sie gerne individuell von der Antragsstellung bis zur Durchführung, fragen Sie uns einfach.
Klimaschutz und Gesetze
Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung und die vorzeitige Klimaneutralität soll bis 2045 erreicht werden.
Dazu werden neben Förderungen auch dementsprechende Gesetze eingeführt:
Smartmeter Stromzähler ab 2025 verpflichtend, ab 2030 sogar Pflicht (Quelle: Bundesregierung):
- Detaillierte Dokumentierung des Verbrauchs
- Zielgerichtete Produktion
- Planungssicherheit beim Einkauf
- Ideale Auslastung und Verteilung im Netz
Heizungen mit erneuerbaren Ressourcen ab 2024 (Quelle: Bundesregierung):
- Nachhaltiges Heizen ist ein wichtiger Baustein zur Klimaneutralität
- Ergänzt sich mit der Förderung für Gebäudeisolierung
- Konventionelles Heizen wird erheblich teurer
Beleuchtungsförderung
Strom sparen und die Umwelt schonen
Seit dem 1. Januar 2021 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Investitionen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit den Wechsel der Innenbeleuchtung hin zu energieeffizienten LED-Beleuchtungen. Die Förderung gilt sowohl für Wohngebäude als auch Geschäfts-, Büro- und Verkaufsräume im Rahmen von Neubauprojekten als auch Bestandsgebäuden. Damit können vor allen Dingen alte, ineffiziente Beleuchtungsanlagen ausgetauscht, aber auch bei Neubauten direkt auf stromsparende LEDs gesetzt werden.
Als Maßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) läuft das Programm bis zum 31. Dezember 2030 und dient der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Damit können Sie Zuschüsse in Höhe von 15% über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Zusätzlich wird auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit weiteren 50% gefördert.
Für wen
Unternehmen
Juristische Personen
Privatpersonen
Wohnungseigentümergemeinschaften
Gebietskörperschaften & Gemeinden
Gemeinnützige Organisationen
Förderinhalt
Leuchtenaustausch nach Anforderungen
Dazugehörige Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Material, Installation, Deinstallation, Malerarbeiten und Entsorgung
Energiemanagementsysteme
Energieeffizienz-Experten
Förderhöhe
15% Förderung für Leuchten inkl. Steuerung und Installation
50% Förderung für Energieeffizienz-Experten
Zusätzliche Förderungen der KfW für Komplettsanierungen
Voraussetzungen
Anlagen älter als 5 Jahre
Weitere Nutzung von mind. 10 Jahren
Investitionsvolumen von mind. 2.000€
Technische Anforderungen
LED-Leuchtbänder: 140 Lumen je Watt
LED-Leuchten: 120 Lumen je Watt
LED Lichtstromerhalt: L80 bei 50.000 Betriebsstunden
Antragsstellung
Förderanträge sind vor Projektbeginn zu stellen
Bewilligungen werden für 24 Monate erteilt
Eine Verlängerung um maximal 24 Monate ist möglich
Energieeffizienz-Experten sind unabhängig zu beauftragen und dürfen vor Antragsstellung für die Beratung und Planung in Anspruch genommen werden
Heizungsförderung
Heizkosten sparen durch moderne Wärmepumpen
Ein Umbau des vorhandenen Heizungssystems ist empfehlenswert, um mittel- bis langfristig Energiekosten einzusparen und die Energieausbeutung zu optimieren.
Die Heizungsförderung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen des BEG kurzfristig angepasst. Ziel ist es Bestandsbauten zu sanieren und hierdurch Klimaschutzeffekte zu erzielen. Zusätzlich soll die Unabhängigkeit vom ausländischen Öl und Gas erhöht werden.
Förderinhalt & -höhe
Gelistete Systeme von namenhaften Herstellern
40% für Wärmepumpen
25% für Solarthermie
40% EE-Hybrid ohne Biomasseheizung
35% EE-Hybrid mit Biomasseheizung
Maximal 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben
Förderquote von maximal 55%
Vorraussetzungen & Antragsstellung
Antragseingang vor Projektbeginn
Verpflichtender Einbau eines Wärmemengenzähler zur Effizienzmessung
Hydraulischer Abgleich verpflichtend für eine Förderung
Gebäudehüllenförderung
Eine gute Wärmedämmung ist essenziell
Eine gute Wärmedämmung gehört zu einer positiven Entwicklung des Klimawandels genauso dazu wie eine effiziente Heizungsanlage. Es bringt nur selten etwas alleine die Heizung zu erneuern, wenn die ganze Wärme dem Gebäude entfleucht. Damit geht die Gebäudehüllenförderung in den meisten Fällen Hand-in-Hand mit der Heizungsförderung ist aber auch als Einzelmaßnahme sinnvoll.
Für wen
Unternehmen
Juristische Personen
Privatpersonen
Wohnungseigentümergemeinschaften
Gebietskörperschaften & Gemeinden
Gemeinnützige Organisationen
Förderinhalt & -höhe
Maßnahmen an der Gebäudehülle (beispielsweise Dämmung Außenwände, Dachflächen, Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Türen, Toren und Fenstern): 15%
Anlagentechnik (beispielsweise Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 15%
Förderdeckel = 1.000 €/qm Nettogrundfläche, max. 15 Mio. €
Voraussetzungen
Prüfung durch akkreditierten Energie-Effizienz-Experten
Einhaltung der Mindestanforderungen (abhängig von Bauteilart und Einbausituation)
Bestandsgebäude muss älter als fünf Jahre sein (Prüfung nötig)
Gebäude ist beheizt: ab +12°C
Mindestinvestitionsvolumen = 2.000 Euro (brutto)